V04 Krummhörn

Marschland in der Emsmündung

Das Vogelschutzgebiet Krummhörn liegt im Naturraum Emsmarschen, binnendeichs an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer angrenzend in unmittelbarer Nähe zum Hauptdeich zwischen Emden und Greetsiel. Im Westen grenzt es an den Rysumer Nacken an. Etwa 700 ha sind im NSG Leyhörn als Naturschutzgebiet gesichert, der Rest des Vogelschutzgebietes wurde Landkreisgrenzen übergreifend auf dem Gebiet der Stadt Emden und des Landkreis Aurich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

In der Landschaft der überwiegend entwässerten Marsch dominiert Acker- und Grünlandnutzung. Die weithin offene Struktur ohne größere Gehölzbestände ist charakteristisch. Gliedernde Elemente sind Wasserzüge (Sieltiefe), einzelne Wasserflächen (insbesondere Kleipütten), Röhrichte sowie die Deiche. Aufgrund der geringen Siedlungsdichte ist das Gebiet relativ störungsarm. Das Gebiet hat eine große Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse, Enten und Limikolen.

 

Hervorzuheben sind die hohen Bestände von Weißwangen-, Bläss- und Graugans, die in der Leybucht und im Dollart ihre Schlafplätze haben und das Gebiet als Nahrungsraum nutzen. Daneben ist das Gebiet von besonderer Bedeutung als Hochwasserrastplatz und zur Nahrungssuche für Limikolen des angrenzenden Wattenmeeres (z.B. Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Goldregenpfeifer). Als Brutvögel sind Wiesenvögel bestimmend für den hohen ökologischen Wert des Schutzgebietes. Sie weisen insbesondere im Landschaftsraum zwischen Freepsum und Twixlum stellenweise noch hohe Brutdichten auf, kommen aber auch östlich im Umfeld von Pilsum und insbesondere im Leyhörn mit Brutvorkommen vor. Daneben sind Blaukehlchen und Schilfrohrsänger als charakteristische Brutvögel der Röhrichte fast allgegenwärtig. Sie besiedeln auch viele schilfbewachsene Gräben in den von Ackerbau geprägten Gebieten. Beide Arten haben in der Krummhörn ein Schwerpunktvorkommen in Niedersachsen. Von besonderer Bedeutung sind auch der Schutz der Wiesenweihen, die im und am Rande des Vogelschutzgebietes brüten und in den Niederungen auf Nahrungssuche gehen.

Aufgabe bei der Unterstützung des Gebietsmanagements ist die Entwicklung des Gebietes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Durchzugs-, Rast- und Brutgebiet sowie in seiner Vernetzungsfunktion zu weiteren Europäischen Vogelschutzgebieten im Naturraum.

 

Erreicht werden soll laut LSG-Verordnung der Erhalt des weiträumig offenen (Fehlen von vertikalen Strukturen) und unzerschnittenen Landschaftscharakters mit freien Sichtverhältnissen. Die Förderung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung, der Umwandlung von Acker in Grünland, der Anlage von Blänken und erhöhten Grundwasserständen sowie die Entwicklung von Dauergrünland und extensiv bewirtschaftetem Feuchtgrünland sind erforderlich, um die Qualität des Grünlandes im Schutzgebiet als wichtigstes Nahrungshabitat für rastende und überwinternde Gänse und als Bruthabitat für Wiesenvogellebensgemeinschaften zu sichern und zu verbessern.

 

 

Erreicht werden soll auch eine Ausweitung des Wintergetreideanbaus auf den vorhandenen Ackerflächen als Nahrungshabitat für rastende Gänsearten sowie die Entwicklung strukturreicher Gewässer und Grabensysteme mit Röhrichtanteilen. Angestrebt wird darüber hinaus auch eine Extensivierung der Grabenunterhaltung im Grünland in Verbindung mit der Stärkung ihrer eigenen Dynamik und Selbstreinigungsfähigkeit einschließlich ihrer Funktion als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten.

 

 

Um die größeren, naturnahen und durchfluteten Röhrichtkomplexe mit Flachwasserzonen als beruhigte Rastflächen und Brutgebiete in ihrer Wertigkeit zu erhalten, sollen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.